Teilnahmebedingungen / AGB

(1) Anmeldung & Bezahlung

Für die Teilnahme an den Kursen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % sofort fällig. Nach Zahlungseingang ist der Platz fest reserviert. Der Restbetrag ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu begleichen.

(2) Rücktritt vom Kurs

Der Rücktritt vom Kurs ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn möglich. Die Anzahlung wird hierbei einbehalten. Der Rücktritt hat schriftlich (per E-Mail oder Post) zu erfolgen. Bei späterer Abmeldung ist die komplette Kursgebühr fällig. Die Restzahlung kann erlassen werden, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird und der Vertrag zustande kommt.

(3) Schnupperstunde

Eine unverbindliche Schnupperstunde ist nach vorheriger Absprache möglich. Die Kosten hierfür betragen einmalig 12,00 €.

(4) Abo-Vertrag

(4.1) Der Abo-Vertrag berechtigt – je nach Vereinbarung – zur Teilnahme an einem oder zwei festen Kursterminen pro Woche. Versäumte Termine können entsprechend Pkt. (7) nachgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt monatlich per Überweisung (Dauerauftrag) und hat jeweils bis zum 3. Tag des Monats auf dem Konto des Yogastudios einzugehen.

(4.2) Der Abo-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist innerhalb von vier Wochen zum Monatsende kündbar – jedoch frühestens nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von fünf Monaten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail oder Post).

(4.3) Ein Pausieren des Abo-Vertrags ist nur bei einer länger als vier Wochen andauernden Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Die Vereinbarung einer Pause muss schriftlich im Voraus beantragt werden (E-Mail oder Post). Nachträgliches Pausieren ist nicht möglich.

(4.4) Nimmt der Teilnehmer die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch, entbindet ihn dies nicht von der Verpflichtung zur monatlichen Zahlung. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

(4.5) Das Yogastudio behält sich vor, den Monatsbeitrag in angemessener Weise anzupassen. Sollte der Teilnehmer mit der Erhöhung nicht einverstanden sein besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail oder Post).

(5) Teilnahmefähigkeit

Bei allen Kursangeboten und Workshops wird eine Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Relevante Einschränkungen und Erkrankungen sind der Kursleitung vorab mitzuteilen. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorab mit dem Arzt oder Therapeuten geklärt werden, ob zu diesem Zeitpunkt eine Teilnahme am Yogakurs sinnvoll ist. Die Teilnahme an den Kursen und Workshops erfolgt selbstverantwortlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Veranstalters.

(6) Teilnahmebescheinigung für Präventionskurse

Bei der Buchung von Präventionskursen wird eine Teilnahmebescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige Teilnahme am Kurs (mind. 80 % des Kursumfangs).

(7) Haftung

Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Gegenstände und Bekleidungen.

(8) Kursorganisation/Versäumnis

Der Yogaunterricht findet an den Terminen der jeweiligen Kursausschreibung statt. Im Falle von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kursleiterin Tanja Horn wird der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die KursteilnehmerInnen können innerhalb eines Kursblocks, sofern die max. Teilnehmerzahl nicht überschritten wird, versäumte Kursstunden – nach Rücksprache mit der Kursleitung – in einem Parallelkurs nachholen. Sollte der Teilnehmer aufgrund einer längerfristigen Erkrankung an mehr als 50 % des Kursumfangs nicht teilnehmen können besteht die Möglichkeit – nach Vorlage eines ärztlichen Attestes – sich die Hälfte der versäumten Kursstunden gutschreiben zu lassen und diese mit einem Folgekurs zu verrechnen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. An den gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt.

(9) Allgemein

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und sämtlicher Kursverträge bedürfen der Schriftform.

Stand: 10/2019